Montag, 16. Oktober 2017

Zwang.


Eine Pflicht, sich zwingen zu lassen, ist etwas Widersprechendes. Wer da lässt, der wird nicht gezwungen, und wer gezwungen wird, der lässt nicht.
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts..., SW III, S. 147







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